Schritte zur Therapie

Erstgespräch

Der erste Kontakt erfolgt in der Regel telefonisch in der Zeit der telefonischen Erreichbarkeit bzw. bei Anfrage per Mail (bitte Namen und Telefonnummer angeben) nach erfolgtem Rückruf. In diesem Telefonat wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Zum Erstgespräch ist die Gesundheitskarte des Kindes/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen mitzubringen. Außerdem muss bei getrennt lebenden, gemeinsam sorgeberechtigten Kindeseltern spätestens zum Zeitpunkt des Erstgesprächs das schriftliche Einverständnis (formlos) für eine psychotherapeutische Behandlung in der jeweiligen Praxis von dem Elternteil vorliegen, das nicht am Erstgespräch teilnimmt. Darüberhinaus sollten ggf. Vorbefunde/ Berichte etc. mitgebracht werden.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Das Erstgespräch erfolgt im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. Die Sprechstunden, die nur nach Terminvereinbarung erfolgen, dienen der ersten Einschätzung, ob eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und welche spezifischen Hilfen für das Kind/ den Jugendlichen erforderlich sind. Darüberhinaus sollte die Sprechstunde eine Diagnosestellung ermöglichen und dabei auch Begleit-Erkrankungen/ Störungen prüfen.

Probatorische Sitzungen

Bei entsprechenden Befunden können nach der Psychotherapeutische Sprechstunde probatorische Sitzungen („Probe-Sitzungen“) zur genaueren Diagnostik, Prüfung der Angemessenheit von Krankenbehandlung, zum Festigen und Prüfen von Therapiezielen sowie zur Klärung der Therapiemotivation und therapeutischen Beziehung erfolgen.

Ambulante Psychotherapie

Nach erfolgreicher Prüfung der Therapievoraussetzungen im Rahmen der Sprechstundenkontakte und „Probatorik“ kann ein Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie (hier ausschließlich Verhaltenstherapien) gestellt werden.

Nach Bewilligung des Antrags durch die zuständige Krankenkasse erfolgt die psychotherapeutische Behandlung gewöhnlich einmal pro Woche als Einzelbehandlung (Einzelstunden mit dem Kind/ Jugendlichen). Die therapeutische Beratung von Bezugspersonen des Kindes ist fester Bestandteil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

PatientInnen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können auch ohne das Einverständnis der Eltern psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.

BEHANDLUNGSKOSTEN

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei vorliegender Indikation in der Regel vollständig die Kosten der Krankenbehandlung, sowohl bezogen auf die antragsfreien Leistungen (bspw. psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik), als auch die antragspflichtige Psychotherapie.

Privatversicherte/ Beinhilfeberechtigte sollten bereits vor dem Erstgespräch ihre Versicherungsmodalitäten prüfen.